Qualifizierungsangebot
im Sozialwesen
im Sozialwesen
Details zum Beruf
Dauer: 18 Monate
Beschreibung:
Die Aufgabe der Arbeitspädagogen ist die Betreuung von Menschen, die eine spezifische Hilfe am Arbeitsplatz benötigen – besonders Menschen mit geistiger, körperlicher und psychischer Behinderung. Arbeitspädagogen/-innen sind hier als Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung tätig und leiten eigenverantwortlich Gruppen von behinderten Personen.
Einsatzort:
Arbeitspädagogen/-innen arbeiten hauptsächlich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, Suchtkrankenhilfe und anderen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung.
Ausbildungsinhalt:
• Kenntnisse über Krankheitsbilder;
• Behinderungen und Verhaltensstörungen
• Interventions- und Behandlungsmöglichkeiten
• Vorstellung der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
• Themen aus Psychologie
• Medizin und Soziologie
• Methodenlehre/Lernen am Arbeitsplatz und Förderung
• Therapiekonzepte/ Arbeitsförderung
• Recht
• Deutsch
Zusatzqualifikationen:
• Übungsleiterschein
• Erste Hilfe Kurs
Abschlusszertifikat: Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (staatlich anerkannt),
Abschluss: Zertifizierter Arbeitspädagoge (anerkanntes BFW-Zertifikat), Ausbildereignung nach AEVO, Sonderpäd. Zusatzausbildung, Allgemeine Hochschulreife
Betriebl. Praxisphase: Insgesamt 6 Monate
Umschulungsweg: Fort- oder Weiterbildung
Förderung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Voraussetzungen:
• erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung) und anschließende mind. zweijährige, einschlägige Berufspraxis oder
• erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem Heilberuf (gem. Berufszulassungsgesetzes), oder einem Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen (dreijährig, landesrechtlich geregelt) und anschließende mind. zweijährige, einschlägige Berufspraxis, oder
• erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und anschließende mind. zweijährige, einschlägige Berufspraxis oder
• mindestens sechsjährige Berufspraxis
• erweitertes, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
• kommunikative Fähigkeiten
• Freude am Umgang mit Menschen
• Mindestalter: 23 Jahre
• Verantwortungsbewusstsein
• hohe Belastbarkeit und psychische Stabilität
• überwiegendes Gehen und Stehen während der Arbeit
• Die Rehabilitanden sollten keine akuten psychischen Erkrankungen aufweisen. Die Behandlungen sollten mindestens vor zwei Jahren abgeschlossen sein. Vor Maßnahmebeginn muss die Psychopharmakaeinnahme abgeschlossen sein.
Empfehlung:
Vor Beginn der Umschulung, wird ein Praktikum in einer Werkstatt für behinderte Menschen empfohlen.
Ihr Ansprechpartner
Holger Krins
Bereichsleiter
Telefon: 0208 85 88 316