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Qualifizierungsangebot

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Berufe
im Sozialwesen
Arbeitspädagoge/-in / Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Details zum Beruf

Info-Broschüre herunterladen

Dauer: 18 Monate

Beschreibung:
Arbeitspädagog:innen und geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung begleiten Menschen, die eine spezifische Hilfe am Arbeitsplatz benötigen – besonders Menschen mit geistiger, körperlicher und psychischer Behinderung. Sie leiten eigenverantwortlich Gruppen von Menschen mit Behinderung.

Einsatzort:
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, Suchtkrankenhilfe und anderen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung.

Ausbildungsinhalt:
• Pädagogik, Diagnostik, Sozialkommunikative Kompetenz
• Interventions- und Behandlungsmöglichkeiten
• Themen aus Psychologie, Medizin und Soziologie
• Methodenlehre/Lernen am Arbeitsplatz und Förderung
• Therapiekonzepte/ Arbeitsförderung
• Recht: Teilhabe, BTHG, Inklusion

Zusatzqualifikationen:
• Übungsleiterschein
• Erste Hilfe Kurs

Abschlusszertifikat: Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (staatlich anerkannt),
Abschluss:
• Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (staatlich anerkannt)
• Ausbildereignung nach AEVO
• Zertifizierter Arbeitspädagoge
• Sonderpäd. Zusatzausbildung
• Allgemeine Hochschulreife

Betriebl. Praxisphase:
Insgesamt 6 Monate
Umschulungsweg: Fort- oder Weiterbildung
Förderung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Voraussetzungen:
• erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung) und anschließende mind. zweijährige, einschlägige Berufspraxis oder
• erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem Heilberuf (gem. Berufszulassungsgesetzes) oder einem Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen (dreijährig, landesrechtlich geregelt) und anschließende mind. zweijährige, einschlägige Berufspraxis, oder
• erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und anschließende mind. zweijährige, einschlägige Berufspraxis oder
• mindestens sechsjährige Berufspraxis
• erweitertes, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
• kommunikative Fähigkeiten
• Freude am Umgang mit Menschen
• Mindestalter: 23 Jahre
• Verantwortungsbewusstsein
• hohe Belastbarkeit und psychische Stabilität
• überwiegendes Gehen und Stehen während der Arbeit

Empfehlung:
Vor Beginn der Umschulung, wird ein Praktikum in einer Werkstatt für behinderte Menschen empfohlen.

Ihr Ansprechpartner

 

Holger Krins

Bereichsleiter

Telefon: 0208 85 88 316

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