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Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen“

Junge Menschen mit Behinderung haben oft Schwierigkeiten, einen Ausbildungsplatz zu finden. Die Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen“ wurde vom Land Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen, um jungen Menschen mit Beeinträchtigung eine berufliche Perspektive zu ermöglichen.

Im Berufsförderungswerk Oberhausen erhalten junge Menschen mit Behinderung die Chance, eine betriebliche Ausbildung zu absolvieren – mit fachlicher und ganzheitlicher Unterstützung der BFW-Experten.

Effiziente Unterstützung heißt dabei kompetente Beratung auf dem Weg in den geeigneten Beruf, Ausgleich tatsächlicher Defizite durch Training oder technische Hilfsmittel und kontinuierliche Unterstützung. Sowohl die Auszubildenden als auch die Kooperationsbetriebe werden während der gesamten Ausbildungsdauer kontinuierlich begleitet

Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils Anfang Januar. Ein Einstieg ist jedoch bis Ende Februar eines jeden Jahres möglich. Nach einer Startphase, in der wir Sie individuell auf Ihre Ausbildung vorbereiten, findet die Ausbildung an drei Lernorten statt:
 

  • Das Berufsförderungswerk Oberhausen

Sie erhalten hier Stütz- und Förderunterricht sowie eine sozialpädagogische Begleitung.

  • Die Kooperationsbetriebe

Diese Unternehmen sind in der Regel wohnortnah und übernehmen den praktischen Teil der Ausbildung. Zu den Kooperationspartnern des BFW Oberhausen gehören beispielsweise diverse Unternehmen der Region, die sich darauf freuen, Ihnen eine berufliche Chance zu ermöglichen.

  • Die Berufskollegs

Der theoretische Teil der Ausbildung wird hier gemeinsam mit anderen Auszubildenden absolviert.

 

Berufe

Von A wie Automobilkaufmann über K wie Kauffrau für Büromanagement bis Z wie Zerspanungsmechaniker wird in allen anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems ausgebildet.

Eine PDF-Übersicht aller Ausbildungsberufe zum Download finden Sie 

hier

Voraussetzungen

Vor Beginn Ihrer Ausbildung klären wir gemeinsam mit Ihnen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie…

  • eine körperliche, psychische, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung haben
  • keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
  • bis zum 30. September eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
  • unter 25 Jahre alt sind und
  • über den Rehabilitandenstatus verfügen und Ihnen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurden

…dann rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Erfolge

Hier finden Sie weitere Informationen zu

dem Europäischen Sozialfonds

der Europäischen Kommission

 

Ihre Ansprechpartnerin für die "Aktion 100"

Sabine Lauer