Weiterbildungen bringen Sie nicht nur persönlich, sondern vor allem beruflich weiter.  Die Agenturen für Arbeit fördern Arbeitslose oder Arbeitnehmer, denen konkret Arbeitslosigkeit droht, mit Bildungsgutscheinen, die zu einer Teilnahme an Weiterbildungen oder Umschulungen berechtigen. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, übernimmt die zuständige Agentur die Lehrgangskosten und eventuell Fahrtkosten.
Der Bildungsgutschein ist ab Ausstellungsdatum drei Monate gültig und kann bis Ende dieser Frist bei den Bildungsträgern eingelöst werden.

Persönliche Voraussetzungen:
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Weiterbildung bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder bei der ARGE stellen, sofern Sie SGB II oder SGB III Empfänger sind. Anschließend wird ein Beratungsgespräch vereinbart, um zu prüfen ob die Notwendigkeit einer Weiterbildungsmaßnahme besteht und welche Weiterbildung oder Umschulung für Sie in Frage kommen würde.
Sobald der Bildungsgutschein von der verantwortlichen Behörde genehmigt und ausgestellt ist, können Sie mit Ihrem Wunschangebot beginnen.

Weitere allgemeine Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie hier.

Wie Sie erfolgreich und problemlos einen Bildungsgutschein beantragen, um sich für unsere Maßnahmen anmelden zu können und welche Schritte eingeleitet werden müssen, erfahren Sie hier.