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Wie erlange ich berufliche Rehabilitation?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitationsmaßnahmen) sollen Sie dabei unterstützen, trotz Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben wiedereingegliedert zu werden. Es gibt Maßnahmen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven durch eine Umschulung im Berufsförderungswerk Oberhausen ermöglichen.


Ihr Weg zu uns: Vom Rehabilitationsantrag zur beruflichen Rehabilitationsmaßnahme


Persönliche Voraussetzungen

  • Ihre Erwerbsfähigkeit ist durch Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert und
  • Durch die Rehabilitationsleistungen besteht die Chance, Ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und Ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.


Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

  • Zusätzlich müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, die sich von Leistungsträger zu Leistungsträger unterscheiden.
     
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur auf Antrag gewährt. Z. B. können Sie den Antrag bei Ihrem/Ihrer Rehabilitationsberater:in der Rentenversicherung stellen.
     
  • Sie können sich die Formulare auch im Internet herunterladen (Formularcenter der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de).
     
  • Die gewünschten Hilfen und Leistungen sollten Sie ausführlich begründen und einen Befundbericht von Ihrem behandelnden Arzt beifügen.
     
  • Der Arzt / die Ärztin muss die Art der Erkrankung und die Notwendigkeit der Rehabilitationsleistung bestätigen. Hinweis: Welche Stelle tatsächlich zuständig ist, klären die Leistungsträger unter sich ab und leiten Ihren Antrag an die jeweils richtige Adresse weiter.
     
  • Eine entsprechende Information geht Ihnen zu.
     
  • Der zuständige Leistungsträger entscheidet über Ihren Antrag.
     
  • Evtl. sind zusätzliche ärztliche Gutachten einzuholen.
     
  • Vor der endgültigen Entscheidung für eine bestimmte Umschulung wird häufig eine Berufsfindungs-/Arbeitserprobungsmaßnahme durchgeführt, um zu überprüfen bzw. herauszufinden, welche beruflich wichtigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.
     
  • Im abschließenden Gespräch wird ein konkreter Vorschlag an Ihren Reha-Träger erarbeitet, welche Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben den sinnvollsten Weg zu einer dauerhaften Wiedereingliederung in das Berufsleben darstellt.
     
  • Die Anmeldung beim BFW Oberhausen muss dann durch den zuständigen Leistungsträger erfolgen.


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