Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers, Beschäftigten, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt in einem Jahr arbeitsunfähig sind, strukturierte Möglichkeiten zur Wiedereingliederung anzubieten. Auch § 167 Abs. 2 SGB IX sieht die Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements vor.

Abgestimmt auf den Einzelfall sollen folgende Möglichkeiten geklärt werden:

  • wie Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann
  • mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann
  • wie der Arbeitsplatz langfristig erhalten werden kann

Egal ob es um die notwendigen Strukturen zur Einführung des Verfahrens oder um konkrete Lösungen bei der Umsetzung geht – wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einem effizienten BEM.

Vorteile für Unternehmen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet für Unternehmen viele Vorteile:

  • Reduzierung der Kosten durch Ausfallzeiten, Personalsuche und Stellenneubesetzung
  • Erfahrungen und Know-how der Mitarbeiter bleiben dem Unternehmen erhalten
  • Stärkung der Mitarbeiterloyalität zum Unternehmen
  • Geringere Ausfallzeiten verhindern Produktionsausfälle und den u.U. damit verbundenen Verlust von Kundenaufträge

Markus Mattheis
Bereichsleiter

Telefon 0208 85 88 753
Fax 0208 85 88 222

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