Haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum wir in der Hauptmaßnahme eigentlich schon nach 6-8 Wochen einen ersten Bericht verfassen, obwohl wir die Teilnehmer*in noch gar nicht recht kennengelernt haben? Oder warum wir eigentlich immer einen Integrationsplan und zusätzlich einen Bericht verschicken? Wahrscheinlich schon, zumindest, wenn Sie als RIS arbeiten und mit dem Berichtswesen betraut sind. Aber auch die Ausbildung und Begleitende Dienste leisten ja ihren Beitrag in Form von Profilingeinträgen, Förderempfehlungen oder Berichten zum Integrationsstatus.

Diese Fragen haben sich jedenfalls jetzt erledigt! Denn seit dem 3. Quartals 2021 gilt für neu gestartete Gruppen ein neuer Ablauf, der folgende Änderungen mit sich bringt:

  • Integrationsplan (Erstbericht) nach 4 Monaten
  • Insgesamt 2 Fortschreibungen (bei 24-monatigen Maßnahmen)
  • Insgesamt 2 Profilinganlässe
  • Neue Bezeichnungen der Dokumente
  • alle relevanten Informationen in einem Papier.

Insgesamt fällt also einiges weg bzw. wird in der Berichterstattung präzisiert. Hier nochmal in der Übersicht:

Zeitpunkt Leistung/Aktivität Beteiligte Dokumentation
4. Monat – Erstgespräch

– Erstellung Integrationsplan

– Profiling

RIS/TN

Reha-Team

Reha-Team

Integrationsplan
12. Monat – Bilanzgespräch

– Fortschreibung Integrationsplan

– Profiling

RIS/TN

Reha-Team

Reha-Team

1. Fortschreibung des Integrationsplanes
20. Monat – Integrationsgespräch

– Integrationskonferenz

– Fortschreibung Integrationsplan

RIS/TN

Reha-Team

Reha-Team

2. Fortschreibung des Integrationsplanes
24. Monat – Abschlussgespräch

– Erstellung Abschlussbericht

RIS/TN

Reha-Team 

Abschlussbericht

Auf Bearbeitungsebene ändert sich im Grunde nicht viel. Weiterhin werden Gesprächsassistenten und Fremdeinschätzungen ausgefüllt. Weiterhin erhalten Sie in Ihrer AVL die offenen Profilings der TN angezeigt und weiterhin werden Konferenzen stattfinden, in denen die TN vom Reha-Team besprochen werden. Was sich durch die neue Struktur etwas verändern wird sind die Förderintervalle zwischen den Berichten, in denen Sie die Förderleistungen planen. Das gilt zumindest am Anfang der Maßnahme. Und natürlich muss man sich auf die neuen Berichtsbezeichnungen einstellen, die im Übrigen ab sofort auch für die älteren Maßnahmen angewendet werden.

Um die Arbeit an den bereits aktiven Gruppen zu erleichtern wurde entschieden, den bisherigen Integrationsplan 2-1 (nach 6 Monaten) auszulassen, sofern dieser noch nicht erstellt wurde. Anpassungen für die kürzeren Maßnahmen folgen zum nächsten Quartal.

Diese Revision des Neuen Absolventenmanagements NRW ist im Bereich 2.7 in Kooperation mit dem BFW Dortmund entstanden und fußt auf vielen Rückmeldungen und Vorschlägen der Anwender*innen unserer beider Häuser. Wir freuen uns über den Erfolg dieses produktiven Dialogs und wünschen gutes Gelingen beim Erstellen der neuen Integrationspläne. Auch weiterhin sind Wünsche und Anregungen jederzeit willkommen!