„Nichts ist unmöglich – WE ARE OPEN“
Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Umstellung des Unterrichtsgeschehens auf virtuelle Lernwelten im Zuge von Corona:
Vor der Ausbildung
Ja, sagt die Rentenversicherung. Ihr Ziel sei es schließlich, Menschen berufliche Perspektiven zu eröffnen.
Wenn aufgrund von Krankheit, wegfallender Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege eine LTA-Maßnahme nicht angetreten werden kann, ist eine Verschiebung möglich. Ansprechpartner für die Verschiebung ist der oder die zuständige Rehabilitations-Fachberater/in.
Können weiter Anträge auf berufliche Reha/LTA gestellt werden?
Ja, sagt die Rentenversicherung. Ihr Ziel sei es schließlich, Menschen berufliche Perspektiven zu eröffnen.
Können bereits bewilligte Leistungen zur Teilhabe verschoben werden?
Wenn aufgrund von Krankheit, wegfallender Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege eine LTA-Maßnahme nicht angetreten werden kann, ist eine Verschiebung möglich. Ansprechpartner für die Verschiebung ist der oder die zuständige Rehabilitations-Fachberater/in.
Rund um die Anmeldung
Welche Angebote sind verfügbar?
Verfügbar sind sämtliche unserer Vorschalt-, Kurz- und Hauptmaßnahmen inklusive RVT, RVL, VBER, mpower, BER, Aktion 100, technisches und kaufmännisches Lerncenter sowie alle überbetrieblichen Maßnahmen des Hauses. Bitte beachten Sie allerdings, dass wir derzeit keine Assessments durchführen.
Was ist mit Neuzuweisungen?
Als moderner Dienstleister sehen wir uns in der Lage, allen Pflichten, die sich aus Ihren Kostenzusagen und Bewilligungsbescheiden ergeben, nachzukommen. Wir können Ihre Teilnehmer sowohl digital aufnehmen, als auch digital an Ihrem Lernort „Zuhause“ betreuen. Gerne können wir auch die Möglichkeit prüfen, Teilnehmer anderer Träger, die derzeit unversorgt sind, übergangsweise oder dauerhaft in unsere virtuelle Community aufzunehmen.
Wie verläuft jetzt Aufnahme?
Der Aufnahmevorgang ist vollständig digitalisiert und für die Rehabilitanden von zuhause aus durchführbar. Dazu steht das Modul Seif-Service des Online-Teilnehmerportals des BFW Oberhausen zur Verfügung, in dem die Rehabilitanden – sofern noch nicht postalisch geschehen – die benötigten Unterlagen hoch laden können. Alle Unterrichtsmittel stellt das BFW entsprechend zur Verfügung, dazu zählen auch bei Bedarf PC, Laptop oder Tablet, um am Unterrichtsgeschehen über MS Teams teilnehmen zu können.
Während der Ausbildung
Grundsätzliches
Kann das BFW Oberhausen die Ausbildung fortführen?
Ja. Unser Haus ist in der Lage, alle Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern und den Leistungsträgern uneingeschränkt zu erfüllen Teilnehmer ergeben, zu erfüllen.
Wie wird die Ausbildung fortgeführt?
Nachdem der Unterricht in den Räumlichkeiten des BFW nicht mehr möglich ist, wurden alle Angebote auf andere Lernorte umgestellt und werden via eLearning durchgeführt.
Gibt es Stundenpläne?
Da das Unterrichtsgeschehen in Echtzeit erfolgt, gelten auch weiterhin die jeweiligen Unterrichts-Stundenpläne der Rehabilitanden. Diese werden im Rahmen eines Blended Learning mit Selbstlernphasen gemixt.
Übergangsgeld
Wird das Übergangsgeld weiter ausgezahlt?
Ja. Das Übergangsgeld für Versicherte, die an einer LTA-Maßnahme im BFW Oberhausen teilnehmen, kann weiter fließen, da die Qualifizierung vorübergehend auf andere Art und Weise organisiert wird
Übergangsgeld bei Krankheit
Sind LTA-Teilnehmer erkrankt, fließt das Übergangsgeld bis zu sechs Wochen weiter – unabhängig davon, ob eine COVID-Infektion oder eine andere Krankheit vorliegt.
Wichtig: Schon ab dem ersten Tag wird eine Krankmeldung vom Arzt benötigt.
Übergangsgeld bei Teilnahme an einem Corona-Test
Wollen Teilnehmer sich aufgrund eines begründeten Verdachts testen lassen (Covid-19-Test), gilt das als Arztbesuch. Ist der Besuch eines Corona-Testcenters nicht in der unterrichtsfreien Zeit möglich, besteht für die Dauer Anspruch auf Übergangsgeld – also in der Regel für den Tag des Tests.
Übergangsgeld bei Quarantäne
Laut Robert-Koch-Institut (RKI) müssen Menschen in Quarantäne, wenn das ein Gesundheitsamt anordnet oder sie innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer bestätigten COVID-19-Diagnose hatte (d. h. mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist). LTA-Teilnehmer erhalten – wie im Falle einer Krankheit – längstens bis zu sechs Wochen weiter Übergangsgeld.
Betriebliche Praxis
Was passiert mit Teilnehmenden im Praktikum, deren Praktikumsbetrieb alle Mitarbeiter nach Hause schickt?
Falls der Praktikumsbetrieb vorsorglich schließt, sind die Teilnehmenden gebeten, sich im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht umgehend bei ihrem Praktikumsbetreuer zu melden. Ihre Qualifizierungen werden dann durch das BFW über die Plattform MS Teams weiter betreut, so dass eine Teilnahme am Unterrichtsgeschehen gewährleistet ist.
Soziale Betreuung
Wie werden Teilnehmer unterstützt, die nicht zurechtkommen?
Für die Teilnehmenden die Probleme mit den EDV-Anwendungen haben, wurde ein konkreter Ansprechpartner benannt (Christian Seufert – Datenschutzkoordinator), der während der üblichen Unterrichtszeiten via Telefonie oder Mail und Chat kontaktiert werden kann. Der Kollege kann so flexibel und zeitnah auf die individuellen Frage- und Problemstellungen der Rehabilitand/innen reagieren.
Wie sieht die soziale Betreuung der Teilnehmer in dieser schwierigen Zeit aus?
Ebenso wie zu den Ausbildern wird auch der Kontakt zur Reha- und Integrationssteuerung per MS Teams aufrechterhalten. Reha-lntegrationssteuerer/innen (RIS) sind auch weiterhin erster Ansprechpartner in allen persönlichen Belangen oder für Fragestellung in Verbindung zum Leistungsträger. Die RIS können von den Teilnehmenden über MS Teams, telefonisch oder per Email kontaktiert werden. Der Medizinische Dienst des BFW hat darüber hinaus eine Hotline eingerichtet, die montags – donnerstags von 09:00 – 15:00 Uhr sowie freitags von 09:00 – 12:00 Uhr erreichbar ist. Den Psychologischen Dienst erreichen die Rehabilitand/innen zur Vereinbarung eines Telefontermins von Montag bis Freitag von 09.00 bis 10.00 Uhr. Auf diese Weise ist auch im sozialen sowie ärztlich-psychologischen Bereich eine, der besonderen Situation angepasste, Form der Betreuung sichergestellt.
Was ist mit GKF und IKT und anderen Förderangeboten?
Über die Funktion des Videochats oder Videosharing ist es möglich, auch im Bereich GKF Übungen und Anleitungen aus dem Rehasport an die Teilnehmer weiterzugeben und ggf. auch Korrekturen oder Erklärungen zur Ausführung vorzunehmen. Alle individuellen Förderkurse können ebenfalls wie der reguläre Fachunterricht abgebildet werden. Besondere Förderangebote können zwischen einzelnen Teilnehmern und dem Dozenten über gesondert zur Verfügung gestellte Aufgaben und individuellen Austausch außerhalb der Lerngruppen abgedeckt werden.
Dokumentation und Berichtswesen
Wie erfolgt die Dokumentation?
Die Dozent/innen haben weltweiten Zugriff auf das webbasierte Elektronische Lehrgangsbuch und pflegen dort nach wie vor alle dokumentationsrelevanten Inhalte ein. Dies gilt auch für Honorardozent/innen.
Ebenso verfügt unser Haus über 250 Lizenzen für gesicherte Datenkanäle (VPN). Auf diese Weise ist auch unser Rehaverwaltungsprogramm, mit dem wir laufend unsere Dokumentation führen, jederzeit für unsere Mitarbeiter /innen erreichbar.
Was ist mit der Erfassung der LBR-Codes?
Die Dokumentation von Leistungen der beruflichen Rehabilitation (LBR) wird automatisch mit den Inhalten des Elektronischen Lehrgangsbuchs befüllt. Darüber hinaus führen wir unsere Dokumentation im Rahmen unseres Rehaverwaltungsprogramms fort wie oben beschrieben.
In welcher Form werden Bilanzgespräche etc. abgehalten?
Alle wichtigen Termine wie Bilanzgespräche, Profilings und ähnliche Konferenzen erfolgen ab sofort per Videokonferenz, so dass das Abstandsgebot bei Kontakten eingehalten werden kann.
Was ist mit der Selbsteinschätzung im Rahmen des Profilings?
Generell steht darüber hinaus das Modul Seif-Service allen Rehabilitanden im BFW-lntranet zur Verfügung, in dem sie Dokumente ablegen, Stammdaten verwalten und auch ihr persönliches Profiling (Selbsteinschätzung) vorneh- men können. Der Dienst ist rund um die Uhr nutzbar.
Rund um den Abschluss
Wann finden die Prüfungstermine statt?
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben aufgrund der Corona-Krise die für April und Mai geplanten schriftlichen Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Nach derzeitigem Stand werden die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen im Zeitraum vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden.
Digitales Lernen / Technische Voraussetzungen
Digitales Lernen
Wie sieht Ihre digitale Strategie für den Unterricht aus?
Wir verfahren nach dem Motto: ,,körperliche Kontakte vermeiden, aber soziale Isolation verhindern“. Gerade dieser Punkt liegt uns im Hinblick auf die Vorerkrankungen unserer Rehabilitand/innen besonders am Herzen. Daher legen wir den Schwerpunkt im digitalen Unterricht weiterhin auf das Live-Erlebnis und „Face-to-Face-Kommunikation“. Im Rahmen eines Blended Learning mischen wir dies mit digitalen Angeboten, wie z.B. dem Einsatz von llias oder Moodle, die besonders für Selbstlernphasen geeignet sind.
Wie werden die Qualifizierungsinhalte vermittelt?
Das BFW Oberhausen nutzt die Plattform Microsoft Teams, in der virtuelle Klassenräume für die Qualifizierungsangebote eingerichtet wurden. Die Unterrichtsinhalte werden im Rahmen von Video-Chats von den Dozent/innen online und in Echtzeit vermittelt. Die Teilnehmer sind in den virtuellen Klassenräumen präsent und sichtbar. Auf diese Weise kann der Mitwirkungspflicht problemlos weiter nachgekommen und diese auch von uns entsprechend geprüft werden.
Welche Möglichkeiten bietet Microsoft Teams für den Unterricht?
MS Teams ermöglicht nicht nur die Online- Kommunikation per Chat sondern bietet auch die Option auf Videotelefonate oder -Konferenzen. Der zentrale Zugriff auf Dateien, Notizen und online gestellte Aufgaben steht allen Gruppenteilnehmern offen. Dokumente können gemeinsam bearbeitet werden. Unterrichtsmaterial, Tafelbilder, etc. können eingeblendet oder via virtuellem Whiteboard sowie Visualizer erarbeitet werden. Auch das Bilden von Lerngruppen wird hierdurch deutlich unterstützt.
Was ist der Unterschied zu Angeboten wie Moodle oder llias?
Moodle und llias sind Lernplattformen. Sie dienen der Erstellung, Verwaltung und Organisation von Lerninhalten- und Kursen. Sie können aber weder die Dynamik noch die schnelle Reaktion von Teams bieten. Es fehlt aus unserer Sicht der wirkliche Echt-Zeit-Charakter und das Gefühl des sozialen Miteinanders. Es sind im Wesentlichen Plattformen für individuelle Selbstlernphasen.
Welche Möglichkeiten zur Vermittlung von Lerninhalten nutzen wir darüber hinaus?
Im Rahmen eines Blended Learning gibt llias unseren Teilnehmenden die Gelegenheit zur Erweiterung der individuellen Selbstlernkompetenzen. Die Rehabilitand/innen können sich – in Eigenregie – mit Themen in einer Detailtiefe beschäftigen, die auch deutlich über die soziale Unterrichtssituation in der Gruppe hinausgeht. Parallel haben wir für Teilnehmende aus den Techniker-Berufen, in Kooperation mit unserem Partner Hans-Sachs-Berufskolleg, die Lernplattform Moodle im Einsatz.
Für die Teilnehmenden die – aus welchen Gründen auch immer – keinerlei Online-Zugänge haben, werden selbstverständlich alle relevanten unterrichtliehen Aufgaben auch auf dem Postweg zur Verfügung gestellt und die Kommunikation z. B. über telefonische Rückrufe aufrechterhalten.
Technische Voraussetzungen
Wie erhalten die Teilnehmer MS Teams?
Jede Person die sich im BFW EDV-mäßig registriert hat, kann sich über Apple, Android oder Windows die MS Teams App kostenlos herunterladen und installieren. Nach der Installation ist eine Anmeldung über die jeweilige, persönliche BFW-E-Mail-Adresse, inklusive Kennwort, problemlos möglich.
Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich?
Für die Teilnahme am Unterricht benötigen die Rehabilitanden eine Datenverbindung beliebiger Art sowie ein Endgerät. Die Teilnahme ist dann mit jedem handelsüblichen Smartphone möglich. Tablets, Laptops oder PCs erhöhen den Komfort, sind aber größtenteils nicht zwingend. Dies gilt auch für Rehabilitanden, die in ländlichen Regionen wohnhaft sind und über keine Hochgeschwindigkeits-lnternetverbindung verfügen.
Können Rehabilitanden, die über gar kein oder ein unzureichendes Endgerät verfügen, am Unterricht teilnehmen?
Selbstverständlich kann auch diese Personengruppe am Unterrichtsgeschehen teilnehmen. Dazu wurden seitens des BFW Oberhausen Laptops an die Teilnehmer ausgegeben.
Was ist mit anspruchsvollen Anwendungen wie SAP oder CAD für Zeichnerberufe?
Rehabilitanden, die aufgrund ihrer Lerninhalte (z. B. für CAD-Anwendungen) besonders leistungsstarke Rechner benötigen, haben entsprechend aufgerüstete, stationäre PC’s erhalten, so dass eine reibungslose Bearbeitung der Unterrichtsinhalte gewährleistet wird.