Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes NRW sieht in ihrer aktuellen Fassung vor, dass nach einer 5-tägigen Abwesenheit bei Rückkehr ins das BFW ein negativer Corona-Test vorzulegen ist. Dies gilt für alle Personen, die sich im BFW aufhalten.

Auf dieser Seite haben wir für Sie im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema zusammengestellt.

Wer muss einen Bürgertest vorlegen?


Jede Person, die am Unterrichtsgeschehen / an Assessmentmaßnahmen im BFW teilnehmen will und noch nicht als genesene oder vollständig immunisierte nachweislich befreit ist, muss einen Bürgertest vorlegen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Ein Betreten des BFW-Geländes und die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist demnach nur unter Beachtung der bestehenden „Testpflicht“ möglich. Dies gilt auch für die Internatsnutzung.

Zur Testdurchführung und Vorlage der Bescheinigung darf das Schulgelände betreten werden.

Müssen genesene und vollständig geimpfte Personen auch einen Bürgertest vorlegen?


Nein, für genesene und bereits vollständig geimpfte / immunisierte Personen entfällt die Testpflicht. Aber auch hier benötigen wir einen Nachweis einer durchstandenen Corona-Erkrankung bzw. der Impfungen. Daher denken Sie bitte daran, den entsprechenden Nachweis mitzubringen, wenn Sie zu uns ins BFW kommen.

Wie oft muss getestet werden?


Alle Teilnehmer*innen, die nicht genesen und / oder bereits vollständig geimpft / immunisiert sind, werden zwei Mal wöchentlich (jeweils Dienstags und Donnerstags) im BFW getestet.

Reicht eine Kopie des Impfausweises als Nachweis?

 

Nein, bitte bringen Sie das Originaldokument mit.

Was passiert, wenn man keinen Test vorlegt?

 

Teilnehmer*innen, die sich weigern, an der Selbsttestung im BFW teilzunehmen und / oder keine entsprechende Unterlage über ein negatives Testergebnis
vorlegen, dürfen nicht an den Präsenzveranstaltungen (Unterricht bzw. Assessmentmaßnahmen) teilnehmen und müssen das BFW verlassen. Es findet kein Alternativangebot statt. Der Leistungsträger wird entsprechend informiert.

Wo kann man einen Bürgertest machen?

 

Sofern Sie an Ihrem Wohnsitz keine Möglichkeit haben, einen aktuellen Bürgertest zu machen, gibt es verschiedene Teststellen in der Nähe des BFW Oberhausen (wie z. B. im BERO Center) und der Außenstelle in Krefeld.

Eine Auflistung finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

Oberhausen:

https://www.oberhausen.de/testen-in-oberhausen

Krefeld:

https://www.krefeld.de/corona-teststellen

Wie erfahren Rehabilitanden*innen, wenn sich an dem derzeitigen Vorgehen etwas ändern sollte?

 

Sollte sich an der Pandemielange etwas ändern und eine Änderung von Maßnahmen erforderlich sein, halten wir Sie stets per E-Mail, über die Website des BFW Oberhausens unter www.bfw-oberhausen.de und auf unseren Social-Media-Kanälen auf Facebook und Instagram auf dem Laufenden.