Wird das Übergangsgeld weiter ausgezahlt?
Ja. Das Übergangsgeld für Versicherte, die an einer LTA-Maßnahme im BFW Oberhausen teilnehmen, kann weiter fließen, da die Qualifizierung vorübergehend auf andere Art und Weise organisiert wird

Übergangsgeld bei Krankheit
Sind LTA-Teilnehmer erkrankt, fließt das Übergangsgeld bis zu sechs Wochen weiter – unabhängig davon, ob eine COVID-Infektion oder eine andere Krankheit vorliegt.

Wichtig: Schon ab dem ersten Tag wird eine Krankmeldung vom Arzt benötigt.

Übergangsgeld bei Teilnahme an einem Corona-Test
Wollen Teilnehmer sich aufgrund eines begründeten Verdachts testen lassen (Covid-19-Test), gilt das als Arztbesuch. Ist der Besuch eines Corona-Testcenters nicht in der unterrichtsfreien Zeit möglich, besteht für die Dauer Anspruch auf Übergangsgeld – also in der Regel für den Tag des Tests.

Übergangsgeld bei Quarantäne
Laut Robert-Koch-Institut (RKI) müssen Menschen in Quarantäne, wenn das ein Gesundheitsamt anordnet oder sie innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer bestätigten COVID-19-Diagnose hatte (d. h. mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist). LTA-Teilnehmer erhalten – wie im Falle einer Krankheit – längstens bis zu sechs Wochen weiter Übergangsgeld.