Zur Sicherstellung einer gendergerechten Schreibweise entschied die Geschäftsführung, dass ab sofort der sogenannte Gender:Doppelpunkt in der schriftlichen Kommunikation anzuwenden ist. Dieser ersetzt die bisherige Regelung, wonach mit einem Sternchen gegendert wurde.

Der Doppelpunkt gilt als leser:innenfreundlicher als das Sternchen oder der Unterstrich. Zudem ist er inklusiver, da er von Sprachausgabeprogrammen für Blinde oder Menschen mit Sehbehinderung am besten wiedergegeben werden kann, indem für den Doppelpunkt in Vorleseprogrammen eine kurze Sprechpause eingefügt wird.


Zur Anwendung:
Der Gender-Doppelpunkt wird nach einer männlichen Bezeichung oder dem Wortstamm und vor die weibliche Endung gesetzt.

Beispiele:
Teilnehmer:innen
Mitarbeiter:innen
Beschäftigte:r

Wichtig:
Bereits bestehende Dokumente müssen nicht nachträglich geändert werden, die Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Anwendung ab sofort.