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Der Weg in die berufliche Reha

Ein Unfall oder eine Erkrankung führen schnell ins berufliche Aus: Doch für Betroffene gibt es Hoffnung: Eine berufliche Reha kann ihnen wieder eine neue Chance geben – und den Weg zurück ins Arbeitsleben ebnen.

Der Gesetzgeber hat mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder zurück in den Arbeitsmarkt finden.
Betroffene können ihren Antrag bei ihrem zuständigen Reha-Träger stellen. Je nach persönlichen Voraussetzungen sind das: die Deutsche Rentenversicherung, die Arbeitsagentur, der lokale SGB II Leistungsträger oder die zuständige Berufsgenossenschaft. Auch die nächstgelegene gemeinsame Service-Stelle der Rehabilitationsträger kann weiter helfen.
Wichtige Unterlagen für die Antragstellung sind ärztliche Atteste, Lebenslauf, Nachweise über schulische Abschlüsse und berufliche Tätigkeiten sowie der Einkommens-, Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsnachweis.

Bei der Antragsbewilligung haben Betroffene Wunsch- und Wahlrechte, doch Vorrang haben betriebliche, präventive und wohnortnahe Leistungen. Berufsförderungswerke sind immer dann die Lösung, wenn die Behinderung und das Erreichen des Rehabilitationsziels dieses erforderlich machen. Wenn während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Versorgung von Kindern unter 12 Jahren Probleme bereiten, können für die Betreuung beim Leistungsträger finanzielle Hilfen beantragt werden.

Gegen negative Antragsbescheide können übrigens auch Rechtsmittel eingelegt werden. Die auf Bundes- oder Landesebene vertretenen deutschen Sozialverbände erteilen hier Unterstützung.