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Mit Weiterbildung in die Zukunft - alles rund um den Bildungsgutschein


Allgemeines

Qualifizierungen bringen Sie nicht nur persönlich, sondern vor allem beruflich weiter! Der deutsche Arbeitsmarkt ist in einem ständigen Wandel und verlangt immer mehr Spezialkenntnisse und Know-How von den Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind Weiterbildungen gefragter denn je. Auch die Arbeitsagenturen haben das erkannt und fördern seit 2003 Arbeitslose oder Arbeitnehmer, denen konkret Arbeitslosigkeit droht, mit Bildungsgutscheinen, die zu einer Teilnahme an Weiterbildungen oder Qualifizierungen berechtigen. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, übernimmt die zuständige Agentur die Lehrgangskosten und eventuell Fahrtkosten.

Der Bildungsgutschein ist für drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann bis Ende dieser Frist bei den Bildungsträgern eingelöst werden.

Persönliche Voraussetzungen:

Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss der Interessent einen schriftlichen Antrag auf Weiterbildung bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder bei der ARGE stellen, sofern er SGB II oder SGB III Empfänger ist. Ein Beratungsgespräch zwischen Interessent und Arbeitsvermittler wird anschließend vereinbart, um zu prüfen ob die Notwendigkeit einer Weiterbildungsmaßnahme besteht und welche Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme für den Interessenten in Frage käme.

Sobald der Bildungsgutschein von der verantwortlichen Behörde genehmigt und ausgestellt ist, kann der Interessent an der bewilligten Maßnahme teilnehmen.

Weitere allgemeine Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie hier.

Wie Sie erfolgreich und problemlos an einen Bildungsgutschein kommen, um sich für unsere Maßnahmen anmelden zu können und welche Schritte eingeleitet werden müssen, sehen Sie in unserer vereinfachten Darstellung