

Seit 2004 sind Unternehmen zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet – konkret bedeutet das: Sie müssen ihren Beschäftigten Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung anbieten, wenn diese in den letzten 12 Monaten länger als sechs Wochen dem Arbeitsplatz krankheitsbedingt ferngeblieben sind. Das Ziel ist, möglichst frühzeitig und zielgerichtete Handlungsschritte einzuleiten, die den von Krankheit oder Behinderung betroffenen Mitarbeitern eine dauerhafte Arbeitsplatzperspektive sichern helfen.
Das BFW Oberhausen hat gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ein Modell entwickelt, wie ein betriebliches Eingliederungsmanagement effektiv und effizient zum Einsatz kommen kann. Mit seinem Center für Assessment bietet es hier eine Dienstleistung an, die Unternehmen in der Steuerung der BEM-Prozesse unterstützt. Das beinhaltet je nach Bedarf, Beratungsleistungen für Unternehmen und betroffene Mitarbeiter sowie eine Koordination zwischen den Sozialpartnern als externer Berater.
Ihr Ansprechpartner
Bernhard Schröder
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